13 - Grundrechte [ID:9182]
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Brief Dana Neu from ravbre maintained

Hasbande

Guten Morgen, ich begrüße Sie zur Vorlesung Grundrechte.

Wir haben uns in der letzten Sitzung mit Artikel 4 beschäftigt.

Be froh gemeinsam einen kleinen Fall besprochen.

sich noch mal erinnern. Wichtig bei Artikel 4 war natürlich zum einen die Frage, was wird davon vom

Schutzbereich erfasst, die Freiheit des religiösen und des weltanschaulichen Bekenntnisses und dann

haben wir gesagt, wichtig ist natürlich auch, dass über die ganz konkreten Verhalten, die geschützt

werden, gesprochen wird, die innere und die äußere Religions- bzw. Bekenntnisfreiheit und das

natürlich die meisten Fragen, mit denen wir uns hier auseinandersetzen, in praktischen Hinsicht,

die äußere Bekenntnis oder Religionsfreiheit betreffen, also die Formen der Äußerung dessen,

was man glaubt und natürlich auch dessen, wie man sich kleidet, wie man sich verhält,

in welche, mit welchen religiösen Symbolen man konfrontiert sein möchte oder nicht. Und dann

noch mal eben bei der Frage der Rechtfertigung eben ganz wichtig, dass es sich bei Artikel 4 um

ein schrankenloses Grundrecht handelt oder ein Grundrecht, ein vorbehaltloses Grundrecht,

ohne Gesetzesvorbehalt, das aber dann eben mit Blick auf oder bei der Rechtfertigung eben mit,

auf der Grundlage von kollidierendem Verfassungsrecht, also von anderen mit

Verfassungstrang ausgestatteten Rechtsgütern, entweder Grundrechte oder eben anderen

verfassungsrechtlichen Rechtsgütern gerechtfertigt werden kann, aber auch da immer eine gesetzliche

Grundlage erforderlich ist, sodass wir im Ergebnis dann auch auf der Grundlage des

jeweiligen Gesetzes zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung kommen, die bei den schrankenlosen

Grundrechten, insbesondere bei Artikel 4, dann eben den besonderen Klang sozusagen der praktischen

Konkordanz bekommt, weil eben gesagt wird, es müssen eben beide Verfassungsrechtsgüter,

das Grundrecht, in das eingegriffen wird und das Grundrecht, das geschützt wird oder das

Verfassungsrecht, das geschützt wird, in Einklang gebracht werden, sodass sie beide gleich gut oder

gleich weitreichend eben realisiert werden können. Das hatten wir zu Artikel 4 besprochen und wir

hatten darüber hinaus auch noch einen kleinen Fall besprochen. Da ging es ausnahmsweise mal nicht

um das Crucifix und auch ausnahmsweise nicht um das Kopftuch, sondern um etwas anderes, um das

Zeigen Religions- oder Glaubensverletzenderkarikaturen und wir hatten dann am Ende gesehen, dass hier

sich jedenfalls so auch in der in dem Urteil, auf dessen Grundlage der Fall beruhte, dann doch

eben hier die Meinungsfreiheit gegenüber der negativen Religionsfreiheit durchsetzte.

Gibt es zu dem, was wir in der letzten Sitzung gesprochen haben, Fragen?

Gut, wenn das nicht der Fall ist, dann müssen wir im Grundgesetz gar nicht weiter groß blättern,

sondern wir gehen tatsächlich einfach nur ein Grundrecht weiter und beschäftigen uns heute mit

ja den in Artikel 5 niedergelegten Grundrechten. Wir werden feststellen, dass es mehrere sind.

Bevor wir das im Einzelnen tun, wollte ich hier sozusagen ein Zitat des Lüth-Urteils,

wir haben ja über das Lüth-Urteil schon gesprochen, wir werden das auch noch einmal aufgreifen,

in der heutigen Sitzung aufgreifen, das gerne am Anfang einer Auseinandersetzung mit der

Meinungsfreiheit steht. Auch in Ihren Lehrbüchern werden Sie das immer wieder finden. Das

Bundesverfassungsgericht hat das, ja man kann fast schon sagen, so auch so ein bisschen in einem

ja sehr salbungsvollen, sehr weihevollen Ton aufgegriffen. Das Grundrecht auf freie

Meinungsäußerung, sagt das Verfassungsgericht bereits eben schon sehr früh, ist eines der

vornehmsten Menschenrechte überhaupt und zitiert dann hier Artikel 11 der Erklärung der Menschen-

und Bürgerrechte von 1789, also aus der französischen Revolution, en de droit les plus

presieux de l'homme, das ist also ein wörtliches Zitat aus Artikel 11, der hat das also sozusagen

selber so in den Raum gestellt und dann zitiert weiter oder wird weiter formuliert, für eine

freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, es ist in gewissem

Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, the matrix, the indispensable condition of

nearly every other form of freedom und dann schreibt das Bundesverfassungsgericht einmal

über Cardoso dahinter, das dürfen Sie natürlich in Ihren Hausarbeiten nicht machen, einfach

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:30:24 Min

Aufnahmedatum

2018-05-28

Hochgeladen am

2018-05-28 20:39:03

Sprache

de-DE

Tags

gesetze grundsatz schutzbereich meinungsfreiheit pressefreiheit meinungs stellungnahme auseinandersetzung kommerzielle gesellschaftlichem
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